Zum Bestehen der IHK-Abschlussprüfung
sollten Sie unbedingt beachten, dass Sie, wenn überhaupt nur
eine "mangelhafte Leistung" haben
und
mindestens eine "ausreichend" im Bereich "Geschäftsprozesse"
Der Prüfungsbereich "Geschäftsprozesse" stellt also quasi ein "Sperrfach" dar.

